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Niederlassung Deutschland
Realify Systems Limited
Innovations- und Wirtschaftszentrum
Nickelstrasse 21
D-33378 Rheda-Wiedenbrück
Verantwortlichkeit und rechtlicher Stammsitz
Realify Systems Limited
Development- and Supportcenter
69 Great Hampton Street
UK-B18 6EW Birmingham
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Bundesweite Servicenummer 0180.50 55 909 (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis: 42 ct/min)
www.realify.de
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Markenrechtliche Informationen
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Allgemeinen Lizenz-, Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Mit Bestätigung unserer hier aufgeführten AGB erklären Sie, das Sie als Firma -also als Kaufmann - oder In Ihrem Namen für diese Firma dieses Rechtsgeschäft abschliessen. Somit tritt u.a. das Fernabsatzgesetz und die Fernabsatzregelung nicht in Kraft, da ein Rechtsgeschäft zwischen Kaufleuten vorliegt.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das
Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an
uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch
30‐tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
3. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist,
exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund
kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse
oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur
Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte,
Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise
entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt.3
nicht.
4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen
Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten
Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch
allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit
dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des
tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu
begehren. Unser Unternehmen Ist berechtigt Im Fall des Zahlungsverzuges des
Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
5. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. 7) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere
Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei
Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er
von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben
wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von
35 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen
Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren
Leistungs‐ und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw.
Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom
Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde ‐ ohne dazu berechtigt zu sein ‐ vom Vertrag
zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des
Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren
Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz
in Höhe von 35% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen
Schaden zu bezahlen.
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der
Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 14 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage
nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware
beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es
genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der
Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der
Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so
hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften
sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei
Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 14
Werktagen ab Vertragsabschluß begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.
Der Erwerb von Softwarelizenzen ist vom Rücktritt vollkommen ausgeschlossen.
Software, die ordnungsgemäß bestellt und geliefert worden ist, wird grundsätzlich
nicht zurückgenommen. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
6. Mahn‐ und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem
Gläubiger entstehenden Mahn‐ und Inkassospesen, soweit sie zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im
speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten
Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung über die Höchstsätze der
Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das
Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgte Mahnung
einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im
Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen.
7. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage, Aufstellung,
Installation und Konfiguration. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen
gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport
bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen
Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder
üblichen Fracht‐ und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.
Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher
Mannstundensatz als vereinbart gilt.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind
wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns
einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,8 % des Bruttorechnungsbetrages pro
angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des
Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir
berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer
angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
8. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen
Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist,
insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und
Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu sechs
Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung
einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
10. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige
für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs‐ bzw. Lieferverpflichtung
vorweg als genehmigt.
Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen,
Farben, Ausführungen, Oberflächengüten, etc.).
11. Gewährleistung, Untersuchungs‐ und Rügepflicht
Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl
entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder
Preisminderung. Wandlung (Vertragsaufhebung) kann der Kunde nur begehren, wenn
der Mangel wesentlich ist, nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist und
Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist. Schadenersatzansprüche des
Kunden, die auf Behebung des Mangels durch Verbesserung oder Austausch zielen,
können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der
Gewährleistungsansprüche In Verzug geraten sind.
Gewährleistungsansprüche müssen, wenn es bewegliche Sachen betrifft, binnen eines
Jahres ab Ablieferung der Sache gerichtlich geltend gemacht werden.
Wird vom Kunde das Vorliegen eines Mangels behauptet, können daraus
resultierende Ansprüche, insbesondere wegen Gewährleistung oder Schadenersatz,
nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde beweist, dass der Mangel bereits Im
Zeitpunkt der Ablieferung der Ware vorhanden war; dies gilt auch Innerhalb der
ersten sechs Monate nach Ablieferung der Ware.
Der Kunde hat im Sinne der §§ 377 f HGB überdies die Ware nach der Ablieferung
unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte
Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer
Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt
zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen
nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht
rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.
Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der
Gewährleistungsfrist; ein darüber hinaus gehender besonderer Rückgriff des Kunden
gemäß § 933b ABGB wegen selbst erfüllter Gewährleistungspflichten wird
ausgeschlossen.
Sämtliche Bestimmungen des Punktes XI. gelten bei Verbrauchergeschäften nicht.
12. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften
für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter
bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft
handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen
drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen
oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn
der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches
geltend gemacht wird.
Vor Anschluss oder Transport von EDV‐technischen Produkten bzw. vor Installation
von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage
bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verloren
gegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die
Verantwortung zu tragen hat.
13. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen,
es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre
verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
14. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom
Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport und
Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ‐
insbesondere durch Pfändungen ‐ verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum
hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher
oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit
den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung
der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie
Insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde
trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des
Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
15. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine
Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung
unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen
zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und
diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen.
Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten ‐ Liste
einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu
machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei
ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in
unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den
Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht
abgetreten werden.
16. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei
gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur
Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des
Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
17. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des UN‐Kaufrechtes wird ausdrücklich
ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren
deutsche, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden
Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht
ausschließlich örtlich zuständig.
18. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, daß auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen
personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages und Marketingzwecken
von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen..
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn‐ bzw., Geschäftsadresse
bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht
beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten
Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene
Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster,
Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der
Kunde erhält daran keine Nutzungs‐ oder Verwertungsrechte.
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Lassen Sie sich von uns telefonisch beraten
Rufen Sie uns einfach unter unserer bundes- weiten Servicenummer 0180.5055909 an. Gerne beantworten wir Ihre Entscheidungsfragen werktags von 8:00 bis 21:00 Uhr.(14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis: 42 ct/min) |
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